Hypoprotect
Information zur Zahlungsausfallversicherung
- HYPOPROTECT® -
Wie sicher ist Ihre Finanzierung?
Sie haben Ihr Traumhaus gefunden. Ihr Einkommen ist stabil und auch die Finanzierung stellt kein Problem für Sie dar.
Aber was passiert, wenn Sie morgen Ihren Arbeitsplatz verlieren oder für längere Zeit krank werden? Sind Sie auch dann noch in der Lage, Ihre Raten zu bezahlen?
Diese Fragen müssen im Rahmen eines schlüssigen Finanzierungskonzeptes beantwortet werden. Denn am Ende sollte Ihre Finanzierung Sie auch in Krisenzeiten nicht in finanzielle Not stürzen.
Aus diesem Grund wurde ein einmaliges Absicherungskonzept entwickelt: HYPOPROTECT®. Es sichert Ihre Finanzierung gegen die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ab und stellt somit sicher, dass Sie auch in schwierigen Zeiten ruhig in den eigenen vier Wänden schlafen können.
Arbeitslosigkeit: Die Fakten
Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. Das ist meisten Menschen spätestens in den letzten Jahren bewusst geworden: Allein im Jahr 2002 haben in Deutschland über 80.000 Unternehmen Insolvenz angemeldet und haben zu einem Anstieg der Arbeitslosenzahlen auf weit über 4 Millionen beigetragen.
Die Angst vor Arbeitslosigkeit ist daher auch einer der Hauptgründe, warum sich Menschen gegen den Erwerb einer Immobilie entscheiden.
Die Versorgungslücke bei Arbeitslosigkeit
Die meisten Menschen vertrauen auf die sozialen Sicherungssysteme, in die man als Angestellter monatlich einzahlt. Den wenigsten Menschen ist jedoch bewusst, wie hoch bzw. niedrig das Arbeitslosengeld im Falle eines Falles tatsächlich ist.
Ein Angestellter (verheiratet, ein Kind, Lohnsteuerklasse III), der 4.000 € brutto und 2.580 € netto verdient, erhält vom Arbeitsamt im Falle von Arbeitslosigkeit gerade einmal 1.596 €. Das sind 984 €, oder ca. 40 % weniger als vorher. Eine derartige Lücke stürzt viele Kreditnehmer in finanzielle Schwierigkeiten, wenn sie nicht ausreichend flüssige Mittel in der Hinterhand haben.
Bei höheren Einkommen sieht das Bild in der Regel noch deutlich schlechter aus, da das Arbeitsamt maximal 495 € pro Woche zahlt und der Einschnitt somit deutlich größer ist.
Und Selbständige, die in der Regel nicht in die Sozialversicherung einzahlen, haben überhaupt keinen gesetzlichen Schutz und müssen somit im Falle von Arbeitslosigkeit (z. B. im Falle der Geschäftsaufgabe) völlig ohne eine entsprechende staatliche Unterstützung auskommen.
Arbeitsunfähigkeit: Die Fakten
Das zweite große Risiko, das eine Finanzierung zum Wanken bringen kann und das häufig unterschätzt wird, ist das einer möglichen Arbeitsunfähigkeit.
Die Gründe für eine mögliche Arbeitsunfähigkeit sind vielfältig. Es dominieren Erkrankungen der Wirbelsäule und Gelenke, gefolgt von psychischen Krankheiten und Nervenleiden.
Unfälle spielen nur eine untergeordnete Rolle. Daher ist eine Unfallversicherung auch kein Ersatz für einen entsprechenden Arbeits- und Berufsunfähigkeitsschutz.
Das Risiko wird verschärft durch die jüngste Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung: Danach haben nach dem 01.01.1961 Geborene nur noch einen sehr eingeschränkten gesetzlichen Leistungsanspruch.
Nicht nur wurden die Leistungssätze für die volle Erwerbsminderungsrente von 39 % des letzten Brutto-Gehaltes auf 34 % gesenkt. Es wurden auch die Bedingungen, unter denen diese Rente überhaupt gezahlt wird, deutlich verschärft.
So erhält die volle Erwerbsminderungsrente künftig nur noch derjenige, der weniger als 3 Stunden täglich „auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig" sein kann. Wer noch 3 und 6 Stunden täglich arbeiten kann, erhält nur noch die halbe Erwerbsminderungsrente. Arbeitnehmer, die mehr als 6 Stunden pro Tag arbeiten können, haben überhaupt keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Das Entscheidende: „Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig" heißt im Klartext, dass man in irgendeinem Beruf noch arbeiten kann. Wenn also ein kaufmännischer Angestellter noch mehr als 6 Stunden am Tag als Parkwächter arbeiten kann, hat er keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente.
In der Praxis sollten nach dem 01.01.1961 Geborene bei einer konservativen Betrachtung also mit keiner Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung rechnen.
Eine adäquate Absicherung gegen das Risiko einer möglichen Arbeitsunfähigkeit ist für Immobilienbesitzer daher ein Muss.
Unsere Lösung heißt HYPOPROTECT®
Die beiden Risiken Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit stellen für die meisten Menschen derart existenzielle Bedrohungen dar, dass sie im Rahmen eines Immobilienerwerbs auf alle Fälle abgesichert werden sollten.
Gemeinsam mit einem weltweiten tätigen Spezialversicherer wurde eine innovative Absicherungslösung entwickelt, mit der Sie sich gegen diese Risiken absichern können:
Sie nennt sich HYPOPROTECT®.
Wie funktioniert HYPOPROTECT®?
HYPOPROTECT® ist eine Zahlungsausfallversicherung, die drei Monate nach Eintritt einer Arbeitslosigkeit oder Arbeitunfähigkeit einspringt und die versicherte Monatsrate übernimmt.
Bei Arbeitsunfähigkeit leistet die Versicherung für die gesamte Dauer der Arbeitsunfähigkeit bzw. bis zum Ende der vereinbarten Versicherungsdauer (maximal 15 Jahre). Im Falle der Arbeitslosigkeit wird die Leistung für maximal 24 Monate erbracht.
Was kostet mich das?
Die Kosten von HYPOPROTECT® sind äußerst überschaubar und hängen von der Höhe der abzusichernden Rate sowie der Versicherungsdauer ab.
Tarife
Einmalbeitrag je 100,- € monatlicher Versicherungssumme gestaffelt nach Versicherungsdauer:
Vers. 60 84 96 120 144 180
Risiko Monate Monate Monate Monate Monate Monate
AU/AL 310,- € 477,- € 559,- € 714,- € 925,- € 1.170,- €
AU=Arbeitsunfähigkeit AL=Arbeitslosigkeit
Ihre Vorteile auf einem Blick
HYPOPROTECT® bietet Ihnen ein Sicherungsnetz, das Sie im Falle des Falles auffängt und sicherstellt, dass Sie Ihren Verpflichtungen aus der Finanzierung unverändert nachkommen können.
Der Versicherungsschutz kann individuell Ihrer Situation angepasst werden.
- Sollten Sie während der Vertragslaufzeit mehrmals krank werden oder den Arbeitsplatz verlieren, haben Sie jedes Mal erneut Anspruch auf die Leistung.
- Sie erreichen Ihr Sparziel auch in schlechten Zeiten.
- Die erbrachten Leistungen werden nicht auf gesetzliche Zahlungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld angerechnet.
- Er erfolgt keine Gesundheitsprüfung bei Vertragsabschluss.
Der Beitrag wird in Form einer Einmalprämie erhoben und kann problemlos mitfinanziert werden.