Versicherungs-News
Neues Mopedkennzeichen gilt ab 1. März
Am 1. März beginnt das neue Versicherungsjahr für Motorroller, Mofas, Mopeds und Quads bis 50 ccm Hubraum und 45 km/h Höchstgeschwindigkeit. Das bisherige schwarze Versicherungskennzeichen muss bis Anfang März gegen das neue, blaue Nummernschild für 2012 ausgetauscht werden. Als Mopedfahrer bekommen Sie das aktuelle Kennzeichen direkt beim Versicherer oder einfach bei Ihrem örtlichen Versicherungsberater.
Die Farben der Mopedkennzeichen wechs... [
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Das müssen Sie als Versicherter beachten
Auch als Versicherungskunde haben Sie Pflichten – wenn Sie Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden wollen, müssen Sie einiges beachten. Schon vor Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung gilt beispielsweise: Beantworten Sie die Fragen im Antragsformular etwa nach früheren Versicherungsfällen, Vorerkrankungen oder aktuellem Gesundheitszustand unbedingt wahrheitsgemäß. Wenn Sie bei solchen Angaben schummeln, kann der ... [
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Gebäudeversicherung: Vor allem gute Leistung zählt
Als Hauseigentümer brauchen Sie eine Gebäudeversicherung. Diese Police springt ein, wenn Ihre Immobilie durch Brand, Leitungswasserschäden, Sturm oder Hagel beschädigt wird. Zusätzlich können Sie Elementarschäden absichern, zum Beispiel Überschwemmung, Erdbeben, Blitzschlag und Schneedruck. Hausbesitzer schließen die Gebäudeversicherung selbst ab, während Wohnungseigentümer sich in der Regel als Eigentümergemeinschaft absichern. Doch nicht alle G... [
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Schützen Sie sich mit der privaten Pflegeversicherung
Wenn Sie im Alter auf Pflege angewiesen sind, wird es finanziell oft eng. Erstklassige Versorgung wird immer teurer, die gesetzliche Pflegeversicherung deckt längst nicht alle Kosten. Ihre Pflegelücke sollten Sie deshalb schon jetzt mit einer privaten Zusatzpolice schließen. So sind Sie bestmöglich abgesichert und brauchen sich finanziell nicht einzuschränken, selbst wenn Sie irgendwann regelmäßige Pflegeleistungen brauchen.
Mehr als 3.000 Eu... [
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01.05.2011 - Arbeitswille als Bumerang

30.04.2011 - Staat holt sich Riesterzulagen zurück
Nachstehender Artikel zeigt, dass es eindeutig von Vorteil ist, wenn Sie die Zulagen gleich bei Antragstellung beantragen und Ihr Vermittler Sie jährlich an die Mitteilung möglicher Veränderungen (z.B. Einkommensveränderungen) erinnert.
Akzeptanzverlust: Der Staat holt sich 500 Millionen Euro gezahlte Riester-Zulagen zurück
Riester-Sparer verschenken Milliarden, weil sie keine Zulagen beantragen. Nicht genug, jetzt fordert der Bund rund 500 Millionen Euro Förderung zurück, und es könnte noch viel mehr werden. Kritiker fordern deshalb einen Systemwechsel - und günstigere Alternativen gibt es allemal.
Das deutsche Altersvermögensgesetz ist seit gut zehn Jahren in Kraft. Seitdem fördert der Staat die private Altersvorsorge mit Steuervergünstigungen und üppigen Zuschüssen in der Riester-Rente. Doch ein Grund zum Feiern besteht nicht. Mit gut 14,4 Millionen Riesterverträgen hat die Vorsorgeindustrie bislang allenfalls die Hälfte der Menschen erreicht, die dem Gesetz nach "riestern" könnten, schätzen das Deutsche Institut für Altersvorsorge sowie der Finanzdienstleister MLP. Und viele Vorsorgesparer verschenken viel Geld, weil sie keine Zulagen beantragen.
So kommen nach Schätzung des Bundesarbeitsministeriums derzeit rund 2,16 Millionen Verträge nicht in den Genuss der staatlichen Förderung, weil die Kunden sie nicht mehr besparen. Tatsächlich dürfte die Dunkelziffer der Kunden, die sich wissentlich oder unwissentlich die Förderung entgehen lassen, deutlich höher liegen. Denn die Zentrale Zulagenstelle für Altersvorsorgevermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung führt bis jetzt für 12,8 Millionen der 14,4 Millionen Riester-Kontrakte überhaupt ein Zulagenkonto.
Damit nicht genug. Viele Riester-Sparer, die ihre Zulagen tatsächlich beantragen, sind mit der Komplexität des Verfahrens offenbar überfordert. Der Staat hat jetzt in rund 1,5 Millionen Fällen bereits gezahlte Zulagen nachträglich ganz oder teilweise gekürzt, weil die Sparer auf das Geld keinen Anspruch hatten. Rund 500 Millionen Euro Förderung hat die ZfA über die Anbieter für die Beitragsjahre 2005 bis 2007 damit wieder zurückbeordert, wie eine Sprecherin der Behörde auf Anfrage bestätigt. Möglich wurde dies erst jetzt durch die enge Vernetzung der Zulagenstelle mit den Familienkassen, der Rentenversicherung, den Meldebehörden und dem Finanzamt.
"Verwaltungsalbtraum und Renditedesaster"
"Für die Anbieter, die die Kundenkonten korrigieren müssen, ist das ein Verwaltungsalbtraum und für die Sparer ein Renditedesaster", sagt Vorsorgeexperte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im Gespräch mit manager magazin. Viele Verträge rechneten sich wegen der hohen Abschluss- und Verwaltungskosten unter dem Strich eben nur, wenn die Zulagen in voller Höhe in den Vertrag einfließen. Bei manchen Riester-Fondspolicen zum Beispiel zehren die Kosten und Provisionen bis zu 22 Prozent und mehr des Beitrags auf, haben die Experten von "Finanztest" errechnet.
Die ZfA fühlt sich mit den Rückforderungen auf der sicheren Seite. "Der überragende Teil bezieht sich auf Personen, die gesetzlich nicht zulagenberechtigt waren. Da ist es völlig gesetzeskonform, dass wir die Förderung über die Anbieter zurückfordern", sagt ZfA-Sprecherin Antje Scherbarth. Betroffen sind zum Beispiel Sparer, die ihren Vertrag vorzeitig gekündigt haben. "Schädliche Verwendung" nennt das der Gesetzgeber, und kennt da kein Erbarmen: Die Förderung ist weg.
Oftmals beruhten die Kürzungen aber auch darauf, dass der Kunde für die volle Förderhöhe wichtige Veränderungen seiner Lebensumstände dem Anbieter gegenüber nicht erklärt habe: etwa eine Lohnerhöhung, Arbeitslosigkeit oder den Wegfall des Kindergelds. Aber auch vermeintlich banale Sachverhalte wie der Wechsel der Kindergeldnummer können zur Förderfalle werden, wenn der Kunde sie seinem Anbieter nicht meldet.
Dabei blicken selbst Experten im Förderdschungel nicht immer durch. "Ich habe eine Riester-Rente. Das Prinzip der Rente ist mir klar, das Förder- und Zulageverfahren halte ich aber für zu kompliziert. Es wäre gut, wenn der Gesetzgeber hier mittelfristig für eine einfachere, transparentere Lösung sorgt", sagt Martin Weber, Professor für Finanzwirtwirtschaft und Bankbetriebslehre an der Uni Mannheim, im Gespräch mit manager magazin.
Anbieter fühlen sich unschuldig am Zulagen-Desaster
Das bürokratisch aufwändige Zulageverfahren steht schon länger in der Kritik. Deshalb können die Kunden seit dem Jahr 2005 ihren Anbieter über einen Dauerzulagenantrag ermächtigen, für sie die Förderung zu beantragen. Dieses Verfahren hat das Problem nicht gelöst, sondern es vermutlich noch verschärft. Die Mehrheit der Riester-Sparer entledigt sich seitdem zwar der lästigen Arbeit, jährlich die Förderung selbst neu zu beantragen. Sie bleiben gleichwohl verpflichtet veränderte Umstände ihren Anbieter mitzuteilen.
Sprecher des Gesamtverband Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) und zum Beispiel der Fondsgesellschaft Union Investment beteuern gegenüber manager magazin, dass die meisten Berater in Banken und Versicherungen ihre Kunden einmal jährlich darin erinnerten, womöglich veränderte Lebensumstände mitzuteilen, damit später keine Förderung verloren geht.
Kritiker raten im Zweifelsfall zur Klage
Verbraucherschützer Nauhauser bezweifelt das: Zum einen informierten viele Anbieter in ihren Dauerzulagenanträgen unzureichend über förderschädliche Umstände in der Riester-Rente. Jürgen Stellpflug, Chefredakteur der Zeitschrift Öko-Test, die an einer aktuellen Studie zu diesem Thema arbeitet, bestätigt gegenüber manager magazin diese Einschätzung. Zum anderen legten sich viele Berater nach Vertragsabschluss und geflossener Provision auf die sprichwörtlich faule Haut, meinen Nauhauser und Stellpflug. "Sie kassieren Abschluss- und Bestandsprovisionen. Damit haben sie auch nach Vertragsabschluss den Kunden über alle förderschädlichen Umstände zu informieren." Riester-Sparer, denen jetzt die Zulagen zusammengestrichen werden, sollten ein mögliches Verschulden ihres Beraters prüfen und im Zweifelsfall rechtliche Schritte einleiten, rät Stellpflug. Nauhauser ist sicher: "Schadenersatzklagen wird es geben, und wir werden die Verbraucher darin unterstützen."
Die jetzt zurückgeforderten 500 Millionen Euro werden indes mit großer Sicherheit noch nicht das Ende der Fahnenstange sein. Da die ZfA ein Beitragsjahr erst nach Ablauf der zweijährigen Antragsfrist abschließend prüft, stehen weitere Rückforderungen für die Jahre 2008 und 2009 noch aus. "Es wird voraussichtlich immer so sein, dass wir Zulagen zurückverlangen müssen", sagt Scherbarth.
Erschreckend ist jedoch die rasant steigende Zahl der Fälle: Wurde im Jahr 2002 gut einem Viertel (25,7 Prozent) der Riester-Sparer die gezahlte Grundzulage gekürzt, waren es 2006 bereits 42,7 Prozent. Im Jahr 2007 rutschte die Zahl leicht auf 41,6 Prozent ab und dürfte für das Beitragsjahr 2008 nach vorläufigen Zahlen der ZfA wieder knapp über 43 Prozent der Fälle steigen. Doch auch bei der Kinderzulage hat der Staat in der Vergangenheit in nahezu jedem dritten Fall Teile der vorab gewährten Förderung wieder zurückverlangt.
Nur noch wenige wollen sich auf die Riester-Rente verlassen
Die Rückforderungen könnten dem angeschlagenen Ruf der Riester-Rente weiter schaden. Einer repräsentativen Online-Umfrage der Kommunikationsberatung Faktenkontor zufolge hätten zwei Drittel der Deutschen wegen der jetzt bekannt gewordenen umfangreichen Zulagenkürzungen kein Vertrauen mehr in die staatliche Förderung von Riester-Verträgen. Sechs von zehn Deutschen wollten deshalb auf andere private Modelle zur Altersvorsorge ausweichen. Lediglich 8 Prozent der Befragten wollten sich künftig noch auf die Riester-Rente verlassen.
Sicher, Umfrageergebnisse sind immer mit Vorsicht zu genießen, gerade in der Altersvorsorge. Doch in Berlin hat man feine Antennen für Stimmungen, und sie zeigen Wirkung. Jedenfalls kündigt die Bundesregierung Kulanzregelungen an. "Missbrauch der staatlichen Riesterförderung darf sich nicht lohnen", stellt ein Sprecher gegenüber manager magazin zunächst klar. Das Bundesfinanzministerium und das Bundessozialministerium wollten aber Familien helfen, die in gutem Glauben geriestert und staatliche Zulagen erhalten haben, ohne einen Anspruch darauf zu haben. "Für sie wird es eine kulante und bürgerfreundliche Lösung geben", erklärt der Sprecher. Ziel sei es zum Beispiel, "denjenigen eine Nachzahlung zu ermöglichen, die nicht wussten, dass sie nach der Geburt eines Kindes einen Eigenbeitrag hätten beisteuern müssen".
"Das bestehende System funktioniert einfach nicht"
Das mag die aufgebrachte Zulagenseele mancher Riester-Sparer besänftigen. Doch noch ist unklar, wie weit die Kulanzregelungen wirklich reichen werden und wer davon profitieren kann. Auch gibt es einen Vorschlag des Finanzministerums die Rahmenbedingungen für komplizierte Einzelfälle so zu ändern, dass Rückforderungen der ZfA sich künftig erübrigen sollten.
So könnte der Gesetzgeber anordnen, dass auch "mittelbar" zulageberechtigte Ehepartner, die kein eigenes Einkommen erzielen, künftig einen Eigenbeitrag von jährlich 60 Euro erbringen müssen, um die Altersvorsorgezulage über den Vertrags ihres Partners zu erhalten. Der Hintergrund: Nach der Geburt eines Kindes erwirbt dieser Ehepartner automatisch das Recht auf Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung, wird als "unmittelbar zulagenberechtigt" eingestuft und müsste damit einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro jährlich zahlen. Versäumt er dies irrtümlich, kassiert die ZfA die gezahlten Zulagen bislang wieder ein.
"Vorsorgekonto" soll einfacher, transparenter und günstiger sein
Es bewegt sich also etwas, doch das Ganze wirkt bruchstückhaft und auf Kritiker wie Nauhauser und Stellpflug wie das Herumdoktern an einzelnen Symptomen - sie fordern einen Systemwechsel in der privaten Altersvorsorge.
"Die Missstände, die wir die ganzen Jahre über und zuletzt bei der Zulagenförderung gesehen haben, deuten darauf hin, dass das bestehende System einfach nicht funktioniert", sagt Nauhauser. "Es wird höchste Zeit über einen Systemwechsel nachzudenken", sagt auch Experte Stellpflug, der zugleich Mitglied der Verbraucherkommission Baden-Württemberg ist. Viele Menschen begännen ernsthaft an der Riester-Rente zu zweifeln. Die Verbraucher benötigten nicht nur transparentere, sondern vor allem auch günstigere Vorsorgeprodukte mit einer gesetzlichen Kostenobergrenze für Provisionen und Gebühren.
Das könnte zum Beispiel ein einfaches, staatlich gefördertes Basisprodukt für die Altersvorsorge sein, das sogenannte Vorsorgekonto. Die Verbraucherschutzministerkonferenz der Länder hatte die Einführung so eines "Vorsorgekontos" auf Initiative der baden-württembergischen Verbraucherkommission Mitte September vergangenen Jahres dem Bund empfohlen - bislang schweigt die Bundesregierung dazu.
Bei einem Systemwechsel in der kapitalgedeckten Altersvorsorge könnte die Deutsche Rentenversicherung eine zentrale Rolle spielen, schlagen Nauhauser und Stellpflug vor. Die Behörde könnte unter Hinzuziehung von unabhängigen Experten das Geld der Bürger einsammeln, anlegen und verwalten (lassen) und dann auch die private Rente auszahlen. Die Experten versprechen sich davon ähnlich positive Effekte nach dem schwedischen Modell.
Braucht Deutschland einen "Ikea-Fonds"?
Letzteres dürfte Insidern eher unter dem Namen "Ikea-Fonds" bekannt sein. Und auch Finanzforscher Martin Weber macht aus seiner Sympathie für dieses Modell kein Hehl. "Das könnte eine sinnvolle Alternative sein. Sie ist viel kostengünstiger und sie funktioniert." Neben der herkömmlichen gesetzlichen Rente muss in Schweden jeder nach 1953 geborene Bürger 2,5 Prozent seines Einkommens in ein fondsbasiertes Vorsorgesystem einzahlen. Neben zahlreichen konventionellen Finanzprodukten können die Verbraucher dabei ihr Geld in einem vom Staat initiierten Basisfonds ansparen, erläutert Weber.
Die Regierung greift dabei auf die Expertise international renommierter Finanzhäuser wie Goldman Sachs oder Nomura zurück. Das Kapital ist global gestreut, die Währungsrisiken sind weitgehend abgesichert. Und das vermutlich Entscheidende am sogenannten Premium Savings Fund: Er verwalte das Geld zu "Ikea-Konditionen", nämlich zu maximal 0,3 Prozent jährliche Verwaltungsgebühr und ohne Ausgabeaufschlag, sagt Weber. Diese gegenüber deutschen Fondsanbietern deutlich besseren Konditionen haben selbstverständlich einen Grund. Die schwedische Regierung schreibt dieses Konzept in größeren Zeitabständen in einer Art Beauty-Kontest neu aus, um das sich dann große Geldverwalter bewerben können.
Dass deutsche Vorsorgesparer dann ähnlich wie schwedische Bürger in so eine private Vorsorge einzahlen müssen, damit hat Weber kein Problem. "Mittlerweile votiere ich für eine Zwangslösung in Deutschland", überrascht der sonst völlig undogmatische Finanzforscher. Viele Altersvorsorgeprodukte in Deutschland seien zu komplex und zu teuer. "Ich glaube, dass man die Menschen hierzulande mit diesen komplexen Problemen nicht alleine lassen darf, und man muss die Bürger schützen."
Eine staatlich initiierte kostengünstige Zwangslösung wie zum Beispiel in Schweden? Das wäre in der Tat ein Systemwechsel. Mit der gegenwärtigen Bundesregierung ist so eine 180-Grad-Drehung aber kaum zu machen. Im Bundesfinanzministerium sieht man jedenfalls "keine Veranlassung einen Systemwechsel in der privaten Altersvorsorge in Erwägung zu ziehen. Dies betrifft gleichermaßen das schwedische wie das norwegische Modell".
Quelle: manager magazin Online
21.02.2011 - Anhebung des Mindestendalters für Altersversorgung von 60 auf 62 Jahre ab 2012
Zum gesetzlichen Hintergrund: Kernpunkt des RV-Altersgrenzenanpassungsgesetzes aus 2007 war die stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Eher wenig Aufmerksamkeit ist dabei bisher der Auswirkung auf die Systeme der zusätzlichen Altersversorgung zuteil geworden, die Vertragsabschlüsse ab 2012 betrifft:
Denn auch hier wird die Anhebung der Altersgrenze greifen. Dies betrifft die gesamte Altersvorsorge.
Bei Vertragsabschlüssen bzw. Neuzusagen nach dem 31.12.2011 darf zur Nutzung der steuerlichen Vorteile die Leistung nicht vor der Vollendung des 62. Lebensjahres fällig werden. Dies gilt für Altersvorsorgeprodukte in allen drei Schichten. Aktuell liegt das Mindestendalter bei 60 Jahren.
01.02.2011 - Rechtschutzfall im OP-, Gerichtssaal

13.11.2010 - Angestellte mit Verdienst oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze können in die private Krankenversicherung- 3-Jahres-Frist wurde abgeschafft.
Arbeitnehmer werden zum 01.01.2011 versicherungsfrei, wenn ihr Gehalt die JAEG (Jahresarbeitsentgeltgrenze) im Jahr 2010 (49.950 €) übersteigt. Bei Änderung des Gehalts oder Neuaufnahme einer Beschäftigung im Laufe des Jahres 2010 wird dazu das neue Gehalt auf ein fiktives Kalenderjahr hochgerechnet (je nach Anzahl der Monatsgehälter mit 12, 13 usw. multipliziert) und ihr voraussichtliches Gehalt die JAEG im Jahr 2011 (vorläufiger Wert: 49.500 €) übersteigen wird.
13.11.2010 - Krankentagegeld ohne Gesundheitsfragen jetzt letztmalig möglich!!
Wenn Sie als Arbeitnehmer länger als 6 Wochen arbeitsunfähig krank sind, zahlt Ihnen in der Regel der Arbeitgeber kein Gehalt mehr.
Danach erhalten Sie Krankengeld von Ihrer Krankenkasse - allerdings ist das wesentlich geringer als Ihr Nettogehalt, Ihnen fehlen nämlich plötzlich rund 30% Ihres Einkommens.
Das Krankentagegeld zahlt Ihnen die fehlenden 30%.
Deshalb ist die Absicherung eines Krankentagegeldes für alle existenziell wichtig, die von Ihrem Arbeitseinkommen finanziell abhängig sind.
Das ist auch besonders wichtig, wenn Sie eine Familie versorgen oder Kredite abtragen müssen.
Obwohl sich der Monatsbeitrag meist im einstelligen Eurobereich bewegt, haben dieses Risiko nur die wenigsten Arbeitnehmer abgesichert.
Bitte verwechseln Sie dabei das Krankentagegeld nicht mit dem oft vorhandenen Krankenhaustagegeld aus Ihrer Unfall- oder Krankenzusatzversicherung.
Die Krankenhaustagegeld-Versicherung leistet nur, solange man tatsächlich im Krankenhaus liegt, in der Unfallversicherung sogar nur, wenn es sich um einen Unfall handelt.
Bis 31.12.2010 ist es noch letztmalig möglich, einen Antrag ohne Gesundheitsfragen zu stellen.
08.06.2010 - Einkommenschutz bei Arbeitslosigkeit - ohne Gesundheitsfragen!
Jetzt können Sie auch bei Arbeitslosigkeit Ihr Einkommen absichern. Außerdem ist dieser Schutz interessant für alle, die keine Berufsunfähigkeits-/Erwerbsunfähigkeits- oder DreadDesease-Absicherung erhalten. Auch ein Todesfallschutz ist möglich.
Und das Gute: Es sind keine Gesundheitsfragen erforderlich!
Nähere Informationen finden Sie unter Abschluss/diverse Versicherungen/Einkommenschutzbrief
03.12.2009 - Bürgerentlastungsgesetz ab 01.01.2010
Die Absetzbarkeit der Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung wird verbessert. Diese Beiträge können in voller Höhe steuerlich berücksichtigt werden, soweit der Versicherungsschutz nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung (Basisschutz) entspricht (ohne Krankengeld). Mehrleistungen (z.B. 2-Bettzimmer, Heilpraktiker...) können im Rahmen der sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Der Höchstbetrag dazu steigt um 400€ pro Person: Nichtselbständige/Beamte: Ledige 1.900€/Verheiratete 3.800€, Selbständige: 2.800€/5.600€.
01.07.2009 - Basistarif für Altversicherte geschlossen
Der Basistarif der privaten Krankenversicherer ist seit dem 30. Juni des Jahres für Altkunden wieder geschlossen. Sie durften aus ihrer Vollversicherung nur zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2009 wechseln.
Neukunden dagegen steht dieser der gesetzlichen Krankenversicherung nachempfundene Tarif weiterhin offen. Altkunden haben diese Wechselmöglichkeit nur noch unbegrenzt, sofern sie 55 Jahre alt oder finanziell hilfsbedürftig sind.
24.06.2009 - Krankenversicherung
Öfter mal was Neues: der Beitrag wird zum 01.07.2009 wieder reduziert. Der allgemeine Beitragssatz wird von 15,5 auf 14,9 Prozent herabgesetzt. Leider hat sich an einer Verbesserung der Leistungen noch nichts getan.
17.05.2009 - Krankengeld kann in Progressionsvorbehalt einbezogen werden
Krankengeld eines freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherten unterliegt dem Progressionsvorbehalt (BFH XR53/06 vom 26.11.2008). Dieses gilt analog auch für gesetzlich Versicherte. Das bedeutet eine Erhöhung des persönlichen Steuersatzes. Nicht in den Progressionsvorbehalt einbezogen wird dagegen das Krankengeld, das eine private Krankenversicherung ihren Versicherten gewährt.
30.10.2008 - einheitlicher Beitragssatz 15,5% ab 01.01.2009
Das Bundeskabinett hat den Beitragssatz für gesetzlich Krankenversicherte für 2009 endgültig auf das Rekordniveau von 15,5 Prozent angehoben und damit massiven Widerspruch aus der Wirtschaft und von den Kassen ausgelöst. In der Folge warnte der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen vor Mehrkosten für die Unternehmen von gut 2 Milliarden Euro allein im nächsten Jahr (FTD). Der Vorsitzende der AOK, Hans Jürgen Ahrens, sagt im Gespräch mit der Passauer Neuen Presse, dass die gesamte AOK zunächst ohne Zusatzbeiträge in das Jahr 2009 starten werde, wollte sich aber nicht festlegen wie lange dies so bleibt. Das Ziel des Gesundheitsfonds war eine Senkung der Beiträge. Ergebnis: Ziel nicht erreicht!
08.08.2008 - Krankengeld für Selbständige per Gesetz gestrichen
Das Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) bringt ab dem 1.1.2009 eine grundlegende Änderung mit sich, die alles Selbständigen betrifft.I hr Anspruch auf Krankengeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) endet per Gesetz mit dem 31.12.2008. Das bedeutet, dass Selbständige das Risiko des Verdienstausfalles bei einer längeren Erkrankung komplett selbst tragen, wenn sie jetzt nicht handeln.
Lösung: entweder eine private Absicherung bei einem privaten Krankenversicherer oder ein Wahltarif bei der GKV. Nachteil beim Wahltarif der GKV: man ist dann 3 Jahre an die jeweilige Krankenkasse gebunden, auch dann, wenn die Beiträge weiter steigen.
03.07.2008 - Tipps zur Abgeltungssteuer
Bitte eröffnen Sie in jedem Fall ab 2009 ein zweites Depot zur Vermeidung der Steuerfalle! Ergänzung am 08.08.2008: Die meisten Gesellschaften bieten mittlerweile Unterdepots an, um eine eindeutige steuerliche Trennung zu bewerkstelligen. Ein zweites Depot ist dann nicht erforderlich.
Um eine saubere - steuerliche - Trennung zwischen Ihren bis zum 31.12.2008 gekauften Wertpapieren und den ab dem 01.01.2009 neu erworbenen Aktien, Investmentfonds etc. hin zu bekommen, raten wir Ihnen dringend dazu, ab dem 01.01.2009 ein zweites Depot für sich zu eröffnen, in dem die Papiere verwaltet werden, die dann (zwangsläufig) der Abgeltungsteuer unterliegen werden.
Wer das nicht tut, riskiert viele Diskussionen mit dem Finanzamt, wenn es irgendwann einmal darum geht, ob nun der Verkauf steuerfrei oder steuerpflichtig ist. Es geht dabei um die so genannte fifo-Methode (first in - first out). Werden nämlich Fondsanteile oder Aktien verkauft, gelten die zuerst gekauften Anteile bzw. Aktien auch als zuerst verkauft. Und die zuerst gekauften Anteile wollen Sie vermutlich so lange wie möglich halten, um von weiteren, steuerfreien Kursgewinnen zu profitieren.
Die Dividenden und Kursgewinne aus Wiederanlagen bei thesaurierenden Fonds unterliegen selbstverständlich auch im "alten" Depot ab 01.01.2009 der Abgeltungssteuer.
31.05.2008 - Finanzierung von Solaranlagen ohne Grundschuldeintragung
Finanzierungen von regenerativen Systemen zur Wärme- und Stromerzeugung, wie z.B. Photovoltaikanlagen, Solarthermen, Wärmepumpen und Pelletheizungen ohne Grundschuldeintragung. Die Besicherung erfolgt über die stille Abtretung von Arbeitseinkommen und sonstigen Bezügen.
Darlehenshöhen von 5.000 bis 60.000 Euro zu absolut günstigen Zinssätzen bei frei wählbaren Laufzeiten von 72 bis 180 Monaten.
Umfangreiche Informationen zum Thema erneuerbare Energien finden Sie auf dem Informationsportal des Bundesministeriums für Umwelt:
http://www.erneuerbare-energien.de/.
28.04.2008: Urteil: volle Krankenkassenbeiträge auf Zusatzrenten
Die Erhöhung der Krankenversicherungssätze bei Betriebs- und Zusatzrenten ist verfassungsgemäß (Bundesverfassungsgericht 2 BvR 2137/06). Seit 2004 ist darauf der volle Beitragssatz für die Krankenversicherung zu zahlen, zuvor war nur die Hälfte fällig. Die Verfassungsrichter erklärten nun, die Verdoppelung sei zur Erhaltung des Systems notwendig gewesen. In der einstimmig ergangenen Kammerentscheidung wird darauf hingewiesen, dass im Jahr 1973 die Krankenversicherungsbeiträge noch 70% der Leistungen gedeckt hätten, jetzt liege der Deckungssatz nur noch bei 43%. Außerdem gebe es aufgrund des medizinischen Fortschrittes immer mehr ältere Menschen.
28.04.2008: Krankenversicherung muss stärker absetzbar sein.
Notwenige Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung gehören zum Existenzminimum und müssen daher in höherem Umfang als bisher von der Steuer absetzbar sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Der bisher geltende Freibetrag von 2.400€ für Selbständige wurde damit für verfassungswidrig erklärt. Auch der Freibetrag für Arbeitnehmer wird bis 2010 anzupassen sein (Az. Bundesverfassungsgericht 2 BvL 1/06).
03.04.2008: Abgeltungssteuer - nichts übereilen
Die Abgeltungssteuer ist ein Alptraum. Nachdem die Banken ihre Kundschaft auf dieses Thema reichlich sensibilisiert und zahlreiche Fondsvarianten zur Umgehung der Abgeltungssteuer entwickelt haben, droht nun Ungemach. Der Bund plant offensichtlich, auch Umschichtungen in Dachfonds mit der Abgeltungssteuer zu belegen. Damit wäre der Steuervorteil gegenüber herkömmlichen Aktienfonds futsch. Besonders ärgerlich ist dies auch deshalb, weil viele Anleger inzwischen dementsprechend umgeschichtet haben. Allein im Januar flossen über 550 Mio € in Dachfonds, während aus Aktienfonds 3 Mrd € abgezogen worden sind. Auch Zertifikatefonds verlieren ihren Bestandsschutz. Wer solche Produkte gekauft hat, wird darausresultierende Gewinne in einigen Jahren versteuern müssen. Auf der anderen Seite soll dies nicht gelten für Fonds, die Zertifikatestrukturen mit Terminmarktinstrumenten, wie Optionsscheinen, nachbilden. Diese Änderungen sollen in die Vorlage zum Jahressteuergesetz 2009 einfließen, welches in den kommenden Wochen veröffentlicht wird. Fazit: Die Abgeltungssteuer ist Chaos pur. Derzeit macht es wenig Sinn, schon jetzt strategisch darauf zu reagieren. Lassen Sie sich also nicht frühzeitig von Ihrem Bankberater dazu verleiten, entsprechende Produkte zu kaufen.
Quelle: Düsseldorfer Börsenbrief
19.03.2008: Geringe Zahlungsmoral bei GKV-Rückkehrern
Unter den Rückkehrern in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) herrscht Medienberichten zufolge eine geringe Zahlungsmoral, so dass einzelne Kassen bereits Alarm schlagen.
Im Bereich der GKV gilt seit dem 1. April 2007 Versicherungspflicht für diejenigen, die dem GKV-Bereich zuzurechnen sind. Dis bedeutet aber zugleich, dass ab dem 1. April auch Beitragspflicht besteht mit der Folge, dass bei „Spätheimkehrern" bereits eine erhebliche Nachzahlungssumme aufgelaufen ist.
Drei Viertel der Rückkehrer im Zahlungsverzug
Alarm schlug die BBK Gesundheit. Wie die Nachrichtenmagazine Focus und Spiegel berichten, erklärte deren Chef Thomas Bodmer in Schreiben an das Gesundheits-Ministerium sowie den beiden Fraktionsvorsitzenden von Union und SPD, die Entwicklung sei besorgniserregend. „Eine Motivation zu Beitragszahlung ist nicht erkennbar."
Von den 1.119 Rückkehrern schuldeten drei Viertel Beiträge im Umfang von bereits zwei Millionen Euro.
Gleichzeitig werden viele Leistungen in Anspruch genommen.
Ulla Schmidt sagte dem Spiegel, Sie kenne das Problem, aber Sinn der Gesundheitsreform sei eben die Krankenversicherungspflicht für alle.
Der Vorstandsvorsitzende der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), Ingo Kailuweit, sagte dem Spiegel: „Die Zeche übernehmen die ehrlichen Beitragszahler."
Zu einen müssten sie für die Behandlungskosten aller Nichtzahler aufkommen. Und zudem verteuere sich der bürokratische Aufwand der Krankenkassen.